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26. Juli 2000
Die Themen
Selbsthilfeförderung
gem. § 20 Abs. 4 SGB V |
urch die Neufassung des § 20 Abs. 4 SGB V ist als neues
Förderelement die pauschale oder institutionelle Förderung
der Selbsthilfe hinzugekommen. Das bedeutet für eventuelle Antragsteller
aus dem Bereich der Selbsthilfe, dass neben zeitlich befristeten Projekten
auch feste "Bausteine" oder Positionen aus dem Haushalt eines
Verbandes gefördert werden können. Die Modalitäten der Förderung
sind in den "Gemeinsamen und einheitlichen Förderrichtlinien der
Krankenkassen" nachzulesen, an deren Zustandekommen die BAGH neben
der NAKOS und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband einen maßgeblichen
Anteil hatte. Weil die Umsetzung der Richtlinien auf der Landesebene häufig
Schwierigkeiten bereitet hat, wird die LAG SB sich zusammen mit der KOSKON
und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband bemühen, die Fördermodalitäten
auf der Landesebene im Sinne der Lösung auf der Bundesebene zu vereinheitlichen.
Ein Gespräch für eine gemeinsame Initiative ist für den Spätsommer
anvisiert.
| Kommunale Gesundheitskonferenz |
u diesem Thema möchten wir Sie bitten, uns den "Vertreter,
die Vertreterin der Selbsthilfegruppen in der Gesundheitskonferenz Ihres
Kreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt" zu nennen.
Zum Hintergrund:
Die LAG SB NRW vertritt zur Zeit die "gesundheitliche
Selbsthilfe" in der Landesgesundheitskonferenz und in deren "Vorbereitendem
Ausschuss" beim Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und
Gesundheit (MFJFG).
Die Mitglieder des Vorbereitenden Ausschusses der Landesgesundheitskonferenz
sind vom Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
NRW (lögd) - dies berät und unterstützt u.a. die Landesregierung
in "Gesundheitsfragen" -gebeten worden, alle Vertreterinnen
und Vertreter ihrer jeweiligen Organisation in den kommunalen Gesundheitskonferenzen
(KGK) zu benennen.
Dieser Aufforderung des lögd möchten wir gerne
nachkommen, da es selbstverständlich auch in unserem Interesse ist,
zu erfahren, ob und inwieweit die im § 24 Gesundheitsdienstgesetz (ÖGDG)
vorgesehene Beteiligung der "Vertreter der Selbsthilfegruppen"
realisiert worden ist.
Wir haben deshalb eine entsprechende Anfrage an die Vorsitzenden
und Geschäftsführungen der Kommunalen Gesundheitskonferenzen
der Kreise und kreisfreien Städte gerichtet und um Weiterleitung
an die Vertreter/-innen der Selbsthilfegruppen in der KGK gebeten.
Das Schreiben nebst Aufforderung des "lögd"
und den von uns erstellten Fragebogen haben wir diesem Rundbrief angefügt.
Da wir die Vertreter/-innen der Selbsthilfe in den KGK dem
"lögd" bis Ende August benennen sollen, möchten wir
Sie um ergänzende Unterstützung bitten:
ð Bitte nennen Sie uns den "Vertreter / die Vertreterin
der Selbsthilfegruppen" in der Gesundheitskonferenz Ihres Kreises,
Ihrer kreisfreien Stadt ï
ð Bitte verwenden Sie dafür den als Anlage zum
Schreiben an die Gesundheitskonferenzen beigefügten Fragebogen. ï
Über das Ergebnis dieser Umfrage werden wir Sie selbstverständlich
informieren!
Patientenberatung
gem. § 65 b SGB V |
as Thema Beratung von Patienten ist in aller Munde, vor
allem seitdem bekannt ist, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen
Modellvorhaben fördern. Lange Zeit war die Selbsthilfe behinderter
und chronisch kranker Menschen in die Diskussion um die neue Form der Patientenberatung
nicht mit einbezogen worden, bis sie sich selbst eingebracht hat. Schließlich
können sich die Verbände behinderter und chronisch kranker Menschen
zu den ältesten und größten Patientenverbänden zählen.
Die LAG SB wird sich mit einem eigenen Modell zur Beratung
von Patientinnen und Patienten bewerben und möchte dieses Modell
den Mitgliedern anläßlich der Geschäftsführungskonferenz
am 17.08.00 in Düsseldorf vorstellen.
Fortbildungsmittel zur Qualifizie-
rung des sozialen Ehrenamts |
um vierten Mal stehen dem Landesbehindertenrat in diesem
Jahr Landesmittel zur Verfügung, die an die jeweiligen Untergliederungen
zur Qualifizierung des sozialen Ehrenamts weitergeleitet werden. Ein Teilbetrag
ist auf dem Konto der LAG SB eingegangen, so dass die von einigen Mitgliedern
zur Finanzierung von Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen beantragten
Zuschüsse nunmehr abgerufen werden können. Wie im vergangenen
kann auch in diesem Jahr mit einem Höchstbetrag von 2.000,00 DM gerechnet
werden. Einzelheiten hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten können
in der Geschäftsstelle erfragt werden.
Geschäftsführungskonferenz
der
LAG SB am 17.08.00 in Düsseldorf |
uf der letzten Mitgliederversammlung wurde angeregt,
einmal im Jahr eine Geschäftsführungskonferenz zur Besprechung
übergreifender Fragen abzuhalten. Diesem Wunsch soll mit der Konferenz
am 17.08.00 Rechnung getragen werden. Da es einiges zu berichten und beraten
gibt, ist der Raum 412 im Gerhart-Hauptmann-Haus von 11:00 Uhr bis 15:00
Uhr reserviert worden. Die Einladung mit Tagesordnung finden Sie in der
Anlage.
| Workshop des AK Schulmitwirkung |
ie Mitglieder des AK Schulmitwirkung werden sich am Samstag,
den 19.08.00 im Lindenhof in Bielefeld treffen, um in einem Workshop über
Selbstverständnis, Aufgaben und Ziele eines Elternverbandes zu diskutieren.
Die ganztägig geplante Veranstaltung wird von einem externen Moderator
geleitet und ist hinsichtlich der Teilnehmerzahl begrenzt. Interessenten
sollten sich deshalb baldmöglichst in der Geschäftsstelle der
LAG SB anmelden. Einladung, Tagesordnung und Anmeldeformular finden Sie
in der Anlage.
3. Round-Table mit der Kassenärzt-
lichen Vereinigung Nordrhein |
eränderungen im Gesundheitswesen und die wachsende
Bedeutung der gesundheitlichen Selbsthilfe haben die Kassenärztliche
Vereinigung Nordrhein und die LAG Selbsthilfe Behinderter an einen Tisch
gebracht. Ebenfalls beteiligt ist der sog. Wittener Kreis des Paritätischen
Wohfahrtsverbandes. Nach den erfolgreichen Gesprächen im Januar und
November 1999 schließt sich am 11.11.00 der 3. Round-Table mit den
Themen Patientenberatung und Bedeutung des Internets für die gesundheitliche
Selbsthilfe an. Eine gesonderte Einladung zum Gespräch wird rechtzeitig
verschickt.
| Internet - Homepage der LAG SB |
ie Resonanz auf die Vorstellung der Internetseite sowie
auf den Vortrag über die Bedeutung der modernen Kommunikation via E-Mail
anlässlich der Mitgliederversammlung der LAG SB war groß. Wie
versprochen, wurde auf alle Mitglieder in der Liste der LAG-SB-Homepage
ein Link gelegt, soweit die E-Mail-Adressen oder die Homepages der Mitglieder
bekannt waren. Wir möchten hiermit noch einmal darauf hinweisen, dass
wir seitens der Geschäftsstelle die Verlinkung vornehmen, wenn Sie
uns Ihre Homepage u. E-Mail-Adresse nennen. In der Anlage befindet sich
ein Formblatt, das Sie bei Bedarf ausfüllen und an die Geschäftsstelle
der LAG SB zurückschicken können.
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