Rundbrief
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26. Juli 2000

Die Themen

 

Selbsthilfeförderung
gem. § 20 Abs. 4 SGB V
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urch die Neufassung des § 20 Abs. 4 SGB V ist als neues Förderelement die pauschale oder institutionelle Förderung der Selbsthilfe hinzugekommen. Das bedeutet für eventuelle Antragsteller aus dem Bereich der Selbsthilfe, dass neben zeitlich befristeten Projekten auch feste "Bausteine" oder Positionen aus dem Haushalt eines Verbandes gefördert werden können. Die Modalitäten der Förderung sind in den "Gemeinsamen und einheitlichen Förderrichtlinien der Krankenkassen" nachzulesen, an deren Zustandekommen die BAGH neben der NAKOS und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband einen maßgeblichen Anteil hatte. Weil die Umsetzung der Richtlinien auf der Landesebene häufig Schwierigkeiten bereitet hat, wird die LAG SB sich zusammen mit der KOSKON und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband bemühen, die Fördermodalitäten auf der Landesebene im Sinne der Lösung auf der Bundesebene zu vereinheitlichen. Ein Gespräch für eine gemeinsame Initiative ist für den Spätsommer anvisiert.

Kommunale Gesundheitskonferenz
Z
u diesem Thema möchten wir Sie bitten, uns den "Vertreter, die Vertreterin der Selbsthilfegruppen in der Gesundheitskonferenz Ihres Kreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt" zu nennen.

Zum Hintergrund:

Die LAG SB NRW vertritt zur Zeit die "gesundheitliche Selbsthilfe" in der Landesgesundheitskonferenz und in deren "Vorbereitendem Ausschuss" beim Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit (MFJFG).

Die Mitglieder des Vorbereitenden Ausschusses der Landesgesundheitskonferenz sind vom Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (lögd) - dies berät und unterstützt u.a. die Landesregierung in "Gesundheitsfragen" -gebeten worden, alle Vertreterinnen und Vertreter ihrer jeweiligen Organisation in den kommunalen Gesundheitskonferenzen (KGK) zu benennen.

Dieser Aufforderung des lögd möchten wir gerne nachkommen, da es selbstverständlich auch in unserem Interesse ist, zu erfahren, ob und inwieweit die im § 24 Gesundheitsdienstgesetz (ÖGDG) vorgesehene Beteiligung der "Vertreter der Selbsthilfegruppen" realisiert worden ist.

Wir haben deshalb eine entsprechende Anfrage an die Vorsitzenden und Geschäftsführungen der Kommunalen Gesundheitskonferenzen der Kreise und kreisfreien Städte gerichtet und um Weiterleitung an die Vertreter/-innen der Selbsthilfegruppen in der KGK gebeten.

Das Schreiben nebst Aufforderung des "lögd" und den von uns erstellten Fragebogen haben wir diesem Rundbrief angefügt.

Da wir die Vertreter/-innen der Selbsthilfe in den KGK dem "lögd" bis Ende August benennen sollen, möchten wir Sie um ergänzende Unterstützung bitten:

ð Bitte nennen Sie uns den "Vertreter / die Vertreterin der Selbsthilfegruppen" in der Gesundheitskonferenz Ihres Kreises, Ihrer kreisfreien Stadt ï

ð Bitte verwenden Sie dafür den als Anlage zum Schreiben an die Gesundheitskonferenzen beigefügten Fragebogen. ï

Über das Ergebnis dieser Umfrage werden wir Sie selbstverständlich informieren!

Patientenberatung
gem. § 65 b SGB V
D
as Thema Beratung von Patienten ist in aller Munde, vor allem seitdem bekannt ist, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen Modellvorhaben fördern. Lange Zeit war die Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen in die Diskussion um die neue Form der Patientenberatung nicht mit einbezogen worden, bis sie sich selbst eingebracht hat. Schließlich können sich die Verbände behinderter und chronisch kranker Menschen zu den ältesten und größten Patientenverbänden zählen.

Die LAG SB wird sich mit einem eigenen Modell zur Beratung von Patientinnen und Patienten bewerben und möchte dieses Modell den Mitgliedern anläßlich der Geschäftsführungskonferenz am 17.08.00 in Düsseldorf vorstellen.

Fortbildungsmittel zur Qualifizie-
rung des sozialen Ehrenamts
Z
um vierten Mal stehen dem Landesbehindertenrat in diesem Jahr Landesmittel zur Verfügung, die an die jeweiligen Untergliederungen zur Qualifizierung des sozialen Ehrenamts weitergeleitet werden. Ein Teilbetrag ist auf dem Konto der LAG SB eingegangen, so dass die von einigen Mitgliedern zur Finanzierung von Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen beantragten Zuschüsse nunmehr abgerufen werden können. Wie im vergangenen kann auch in diesem Jahr mit einem Höchstbetrag von 2.000,00 DM gerechnet werden. Einzelheiten hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten können in der Geschäftsstelle erfragt werden.

Geschäftsführungskonferenz der
LAG SB am 17.08.00 in Düsseldorf
A
uf der letzten Mitgliederversammlung wurde angeregt, einmal im Jahr eine Geschäftsführungskonferenz zur Besprechung übergreifender Fragen abzuhalten. Diesem Wunsch soll mit der Konferenz am 17.08.00 Rechnung getragen werden. Da es einiges zu berichten und beraten gibt, ist der Raum 412 im Gerhart-Hauptmann-Haus von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr reserviert worden. Die Einladung mit Tagesordnung finden Sie in der Anlage.

Workshop des AK Schulmitwirkung
D
ie Mitglieder des AK Schulmitwirkung werden sich am Samstag, den 19.08.00 im Lindenhof in Bielefeld treffen, um in einem Workshop über Selbstverständnis, Aufgaben und Ziele eines Elternverbandes zu diskutieren. Die ganztägig geplante Veranstaltung wird von einem externen Moderator geleitet und ist hinsichtlich der Teilnehmerzahl begrenzt. Interessenten sollten sich deshalb baldmöglichst in der Geschäftsstelle der LAG SB anmelden. Einladung, Tagesordnung und Anmeldeformular finden Sie in der Anlage.

3. Round-Table mit der Kassenärzt-
lichen Vereinigung Nordrhein
V
eränderungen im Gesundheitswesen und die wachsende Bedeutung der gesundheitlichen Selbsthilfe haben die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die LAG Selbsthilfe Behinderter an einen Tisch gebracht. Ebenfalls beteiligt ist der sog. Wittener Kreis des Paritätischen Wohfahrtsverbandes. Nach den erfolgreichen Gesprächen im Januar und November 1999 schließt sich am 11.11.00 der 3. Round-Table mit den Themen Patientenberatung und Bedeutung des Internets für die gesundheitliche Selbsthilfe an. Eine gesonderte Einladung zum Gespräch wird rechtzeitig verschickt.

Internet - Homepage der LAG SB
D
ie Resonanz auf die Vorstellung der Internetseite sowie auf den Vortrag über die Bedeutung der modernen Kommunikation via E-Mail anlässlich der Mitgliederversammlung der LAG SB war groß. Wie versprochen, wurde auf alle Mitglieder in der Liste der LAG-SB-Homepage ein Link gelegt, soweit die E-Mail-Adressen oder die Homepages der Mitglieder bekannt waren. Wir möchten hiermit noch einmal darauf hinweisen, dass wir seitens der Geschäftsstelle die Verlinkung vornehmen, wenn Sie uns Ihre Homepage u. E-Mail-Adresse nennen. In der Anlage befindet sich ein Formblatt, das Sie bei Bedarf ausfüllen und an die Geschäftsstelle der LAG SB zurückschicken können.

 

 

 

 

 

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