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138. Sitzung Düsseldorf, 23. Februar 2000 - Auszug -Aktuelle StundeThema: Stärkung der Selbsthilfe im Gesundheitssystem - NRW wird die Chancen des Gesundheitsreformgesetzes 2000 konsequent nutzen Antragder Fraktion der SPD Gisela Ley (Leichlingen) (SPD)
Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 16. Februar 2000 zu der genannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort Frau Abgeordneter Ley vonseiten der Antrag stellenden Fraktion. Bitte schön! (Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. Katrin Grüber) Gisela Ley (Leichlingen) (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für ein leistungsfähiges und zukunftsorientiertes Gesundheitswesen ist eine starke Bürger- und Patientenorientierung erforderlich. Dazu gehört ein neues Selbstverständnis für ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten, mehr Wissen der Patienten über ihre Erkrankungen und eine stärkere aktive Einbeziehung in Entscheidungen über die Behandlung. Chronische Krankheiten haben heute eine zunehmende Bedeutung. Das Gesundheitswesen muss sich dieser Herausforderung stellen. Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt daher ausdrücklich, dass mit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 neue Wege für eine bessere Kooperation und Vernetzung, für mehr Prävention, eine Stärkung der Selbsthilfe und für mehr Verbraucher- und Patientenberatung gewiesen wurden. Aus dem bisherigen Ermessen bei der Förderung der Selbsthilfeorganisationen, das von den Krankenkassen sehr unterschiedlich und zum Teil unzulänglich gehandhabt wurde, wird eine deutlich weitergehende Soll-Verpflichtung gemacht. Für die Förderung der Selbsthilfe ist dabei ein Ausgabevolumen von 1 DM pro Versichertem und Jahr vorgesehen. Und das wird jährlich dynamisiert. Damit sind die Krankenkassen gehalten, einen bestimmten, festgesetzten Teil ihrer Ausgaben für die Förderung der Selbsthilfe zu verwenden. Gefördert werden sollen Selbsthilfegruppen, ihre Kontaktstellen und die Selbsthilfeorganisationen. Selbsthilfekontaktstellen, die für Ratsuchende, aber auch bei der Unterstützung von örtlichen Selbsthilfegruppen wichtige Aufgaben wahrnehmen, wurden bei der Förderung der Krankenkassen bisher nur wenig berücksichtigt. Deshalb wird für sie die Möglichkeit einer über die Projektförderung hinausgehenden Förderung durch die Krankenkassen nunmehr ausdrücklich festgelegt. Mit diesen Maßnahmen werden die Rahmenbedingungen für die Selbsthilfe deutlich verbessert. Die Unterstützung der Selbsthilfe lässt sich im SGB V jedoch nicht abschließend regeln. Selbsthilfeförderung muss vielmehr als Gemeinschaftsaufgabe verstanden werden, an der neben den Krankenkassen vor allem auch die Länder und die Kommunen beteiligt werden müssen. Was wir brauchen, ist eine leichter zugängliche, die Selbsthilfe fördernde und unterstützende Infrastruktur. Deren Ausbau und die Verzahnung der unterschiedlichen Förderbereiche bleiben eine wichtige Aufgabe für die Zukunft. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich diese wichtige Zukunftsaufgabe seit mehr als 20 Jahren bewusst gemacht und im Laufe dieser Zeit ein weit verzweigtes Netz von Selbsthilfekontaktstellen - kurz "KISS" genannt - geschaffen. Diese "KISS" fungieren als wichtige Ansprechpartner auf örtlicher Ebene. Sie können auch Hilfe bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe geben. Darüber hinaus ist in Mönchengladbach die Koordinierungsstelle für Selbsthilfekontakte - "Koskon" genannt - ebenso wie die LAG SB, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe. Die wachsende Bedeutung der Selbsthilfe Behinderter und chronisch kranker Menschen erfordert eine entsprechende Mitwirkung in der Gesund-heits- und Sozialpolitik des Landes und der Kommunen. Dem ist das Land Nordrhein-Westfalen mit der Verabschiedung des ÖGDG gefolgt. Dieses öffentliche Gesundheitsdienstegesetz kann auch als "Grundgesetz des kommunalen Gesundheitsdienstes" angesehen werden, denn dort wird verpflichtend vorgesehen, dass Vertreter der kommunalen Selbsthilfeorganisationen mit am Tisch sitzen und mitbestimmen, ebenso wie das KHG NRW und das PsychKG die Rechte von Patientinnen und Patienten explizit aufführen und stärken. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf einen weiteren Aspekt zu sprechen kommen, und zwar die frauengerechte Gesundheitspolitik. Das Netz unterschiedlicher Hilfsangebote von und für Frauen ist in den letzten Jahren erkennbar deutlich ausgebaut worden. So bietet die Versorgung aller Kreise und kreisfreien Städte mit mindestens einem Frauenhaus den Opfern häuslicher Gewalt eine Zufluchtsmöglichkeit, Schutz und Unterstützung. Das inzwischen fast flächendeckend ausgebaute System der Frauenberatungsstellen hilft durch Beratung in psychosozialen Konfliktsituationen. Darüber hinaus bieten 40 Notrufe Unterstützung und erste Selbsthilfemöglichkeiten für vergewaltigte Frauen und Mädchen. Auch wenn es hier regional noch bestimmte Lücken gibt, haben wir entsprechende Fortschritte gemacht und werden auch in Zukunft dafür sorgen, dass das Netz noch ausgebaut wird. (Beifall bei der SPD) 1995 fügte sich ein qualitativ neues Element in die Entwicklung der Gesundheitspolitik ein. Die Vierte Landesgesundheitskonferenz verabschiedete nach eingehender Debatte einvernehmlich zehn für Nordrhein-Westfalen vorrangige Gesundheitsziele. Dabei wurde in unserem Bundesland - übrigens damit auch bundesweit - Neuland betreten. Hier haben erstmalig die unterschiedlichen, oft von verschiedenen Interessen getragenen Institutionen der Gesundheitsversorgung gemeinsam verbindliche Zielhorizonte formuliert. In allen diesen Gesundheitszielen, die u. a. Krebsbekämpfung, primäre Gesundheitsversorgung, Krankenhausversorgung und bürgernahe Dienste für besondere gesundheitliche Bedürfnisse beinhalten, sind in ganz besonderem Maße die Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfeorganisationen unseres Landes eingebunden. Durch die Konkretisierung und die Quantifizierung dieser Ziele soll ein langfristiger und steuerungsfähiger Prozess in Gang gesetzt und unterhalten werden. Dass NRW in der Gesundheitspolitik einen Spitzenplatz einnimmt - ich sage das ganz besonders an die Adresse aller Selbsthilfegruppen und -organisationen gerichtet -, ist nicht zuletzt ihrem großen persönlichen Engagement und Einsatz zu verdanken. Machen Sie weiter so! Sie werden unsere volle Unterstützung haben. - Danke schön. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Dr. Katrin Grüber: Für die CDU-Fraktion hat Kollege Henke das Wort. Rudolf Henke (CDU): Frau Präsidentin! Verehrte Damen! Meine Herren! Für immer mehr chronisch Kranke ist die Teilnahme an gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen ein Weg, um das Leben mit der Krankheit so gut wie möglich bewältigen zu können. Die Selbsthilfebewegung hat sich Themen angenommen, die bisher im Gesundheitswesen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten, insbesondere Fragen der Eingliederung und Hilfen im Alltag. In den einzelnen Gruppen finden Patienten Mitbetroffene, die schon Erfahrung gewonnen haben, die die vielschichtigen Lebensprobleme trotz der Krankheit oder Behinderung bewältigt haben und zeigen können, wie man sie bewältigt. Patienten finden in der Gemeinschaft konkrete psychosoziale Unterstützung und können dadurch neuen Lebensmut schöpfen. Deshalb verdient die Selbsthilfe aus dem Blickwinkel der CDU heraus volle Unterstützung. Wir wollen eine Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen auch durch die gesetzliche Krankenversicherung. Aber diese Förderung muss sich auf eine auf der Einnahmenseite ausgeglichene Finanzierung stützen. Außerdem ist dabei sicherzustellen, dass eine Förderung durch die Krankenkassen nicht zu einem Rückzug anderer Finanziers führen darf. Selbsthilfe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Gesundheitshilfe, an der sich neben den Krankenkassen ebenso Kommunen und Länder beteiligen müssen. Diesen Zielsetzungen ist Ihre Politik allerdings gerade im vergangenen Jahr nicht gerecht geworden. Wir bedanken uns für die Chance, dies in dieser Aktuellen Stunde deutlich darlegen zu dürfen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Denn nur um der politischen Räson willen und um endlich einmal ein groß angekündigtes Gesetz zu einem Abschluss zu bringen, hat die Bundesregierung die kümmerlichen zustimmungsfreien Reste des Gesundheitsreformgesetzes 2000 am 16. Dezember 1999 im Bundestag abstimmen lassen. Dabei ging es schon längst nicht mehr um ein vernünftiges und zukunftsweisendes Gesetz. Schließlich war die so genannte Gesundheitsreform schon lange vorher mausetot. Sie stieß bei allen Beteiligten im Gesundheitswesen auf einhellige Ablehnung. Und im Bundesrat hat der Gesetzentwurf aus formalen wie inhaltlichen Gründen eine historische Abstimmungsniederlage einstecken müssen. Es gab nicht eine einzige positive Stimme aus den Ländern für die Gesundheitsreform 2000 - auch nicht aus Nordrhein-Westfalen! Das, was dann dennoch als zustimmungsfreier Gesetzestorso über die parlamentarischen Hürden getragen worden ist, hat ausschließlich der politischen Gesichtswahrung des Kabinetts Schröder und seiner Gesundheitsministerin Andrea Fischer gedient. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Man muss diesen Hintergrund schon kennen und muss ihn auch benennen, wenn man verstehen will, warum in der heutigen Aktuellen Stunde aus angeblich aktuellem Anlass über einen einzigen Absatz aus diesem 314 Paragraphen umfassenden Gesetz diskutiert werden soll. Mit dieser heutigen Aktuellen Stunde verfolgen Sie nichts anderes als politische Gesichtspflege in Nordrhein-Westfalen im Wahlkampf, um auf diese Weise von anderen Inhalten Ihres schlechten Gesetzes abzulenken. Diese schlechten Inhalte Ihres Gesetzes, zum Beispiel die rigide Budgetierung für die ärztliche Behandlung, die rigide Budgetierung für die Krankenhäuser, die rigide Budgetierung im Arzneimittelbereich, die rigide Budgetierung im Heil- und Hilfsmittelbereich treffen doch in erster Linie diejenigen, denen Sie angeblich durch die Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen besonders helfen wollen: chronisch Kranke und alte Menschen, die - wie es Prof. Wolfshohl von der Grauen-Panther-Bewegung Wuppertal einmal formuliert hat - "für die Sozialversicherer uninteressanteste Klientel". Aus der Sicht der chronisch Kranken und alten Menschen, aus der Sicht dieser "für die Sozialversicherer uninteressantesten Klientel", führen die von Ihnen beschlossenen Deckelungen im Gesundheitswesen dazu, dass nur solche Ärztinnen und Ärzte es sich noch leisten können, sie zu behandeln - eben diese chronisch Kranken und sozial Schwachen; und auch hier stütze ich mich auf Stimmen aus der Selbsthilfebewegung -, zu deren Klientel eine große Anzahl kaum Erkrankter gehört. Es kommt - und wieder stütze ich mich auf Stimmen aus der Selbsthilfebewegung - hinzu, dass Selbsthilfeverbände ihren Mitgliedern empfehlen müssen, die wichtigsten therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen zu Beginn des Quartals vornehmen zu lassen, weil ihre Ärztin oder ihr Arzt gegen Quartalsende diese eventuell nicht mehr abrechnen kann. Das ist die Situation, die Sie herbeiführen; das ist die Situation, von der Sie gezielt versuchen abzulenken. (Vera Dedanwala [SPD]: Das stimmt aber nicht!) Dabei behaupte ich keineswegs, Frau Dedanwala, dass alle Entscheidungen, die das Land zur Förderung von Selbsthilfe trifft, falsch wären. (Horst Vöge [SPD]: Och!) Nein, wenn man sich die Titelgruppe 81 im Landeshaushalt näher anschaut, findet man dort sogar eine Steigerung der Mittel für "Prävention, Gesundheitsförderung, Selbsthilfe, Behindertenverbände" um 937.000 DM. Ich wundere mich, dass Frau Ley diese Zahl gar nicht genannt hat, gar nicht darauf hingewiesen hat, wie toll über den Haushalt gefördert wird. Wenn man aber diese Titelgruppe 81 näher betrachtet, stellt man fest, dass die "Mütter- und Kindergesundheitshilfe" vorher um 796.500 DM gekürzt worden ist, dass der Zuschuss für die "Gesellschaft zur Bekämpfung der Krebskrankheiten e. V." um 157.350 DM gekürzt worden ist, dass der Zuschuss für die "Frühförderung behinderter Kinder" um 550.000 DM gekürzt worden ist und dass von den auf diese Weise eingesparten 1,5 Millionen DM dann 110.000 DM für die Finanzierung von Veranstaltungen, Kongressen und Projekten der Landesregierung genommen werden, aber eben nur 937.000 DM zugunsten "Prävention, Gesundheitsförderung, Selbsthilfe, Behindertenverbände" umgeschichtet worden sind. Was Sie der Selbsthilfe und den Behindertenverbänden geben, haben Sie vorher der Mütter- und Kindergesundheitshilfe, der Frühförderung behinderter Kinder und den Krebskranken genommen, und dann sprechen Sie davon, dass das eine Gemeinschaftsaufgabe der Kommunen, der Länder und der Krankenkassen sei. Mir ist das unverständlich. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Niemand in der CDU ist gegen die Richtlinien-Förderung der Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen, niemand in der CDU ist gegen die Finanzierung der Geschäftsstelle Koskon in Mönchengladbach, niemand in der CDU ist gegen die Finanzierung der Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter in Münster. Aber das Geld dafür hätte durch eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik und damit verbundene steigende Steuererträge aufgebracht werden müssen (Beifall bei der CDU) und nicht dadurch, dass Sie die Verfügungsgewalt der Kommunen über das Geld Ihrer Bürger verringern und die Bereiche der Mütter- und Kindergesundheitshilfe, der Frühförderung behinderter Kinder und den Wirtschaftsplan der Gesellschaft zur Bekämpfung der Krebskrankheiten ausplündern. (Beifall bei der CDU) Das ist nämlich der Hintergrund für das, was Sie hier vortragen, und angesichts dessen glaube ich, dass diese Debatte, von der ich hoffe, dass ihre Inhalte weite Verbreitung im Lande finden, für Sie letztlich nicht den Zweck erfüllen wird, den Sie sich gewünscht haben. - Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Vizepräsidentin Dr. Katrin Grüber: Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Hürten das Wort. Marianne Hürten (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir mit dieser Aktuellen Stunde endlich einmal Gelegenheit haben, über die für NRW wichtigen positiven Gesichtspunkte der Gesundheitsreform 2000 zu diskutieren, nachdem die CDU im vergangenen Jahr in mehreren von ihr angezettelten Debatten versucht hat, einen Katastrophengesang anzustimmen. Fast hatte ich bei den einleitenden Sätzen des Kollegen Henke den Eindruck, dass er diesmal in eine andere Richtung gehen wolle; aber er bleibt sich treu: Positives hält er nicht lange durch. Wesentliches Ziel der Gesundheitsreform 2000 ist die bessere und effizientere Versorgung der Patientinnen und Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zentrale Reformschwerpunkte lauten: mehr Patientinnen- und Patientennähe, mehr Qualität der Versorgung und mehr Kooperation. Diese Ziele sollen erreicht werden durch:
Wie kaum bei einem anderen Gesetz zuvor sind damit inhaltliche Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten verbunden; die bessere Absicherung von Prävention und Gesundheitsförderung, die Verpflichtung zur Förderung von gesundheitlicher Selbsthilfe und die Verankerung von Patientenrechten und Patientenberatung gehen dabei Hand in Hand. Trotz massiver Kritik und heftiger Proteste hat die alte CDU-geführte Bundesregierung die Selbsthilfeförderung über die Krankenkassen in unverantwortlicher Weise eingeschränkt und in weiten Teilen gänzlich zum Erliegen gebracht. Die Selbsthilfe fristete ein Stiefmütterchendasein. Eine freiwillige Beteiligung an der Finanzierung der für Koordination und Information wichtigen Selbsthilfekontaktstellen wurde von den Kassen unisono abgelehnt. Wenn Krankenkassen überhaupt Selbsthilfeförderung betrieben, dann als Wettbewerbsinstrument, wenn sich die Förderung einzelner Selbsthilfegruppen oder -projekte im Konkurrenzkampf werbewirksam verkaufen ließ. Es ist gut, dass die Gesundheitsreform 2000 mit diesem Zustand aufräumt und die Förderung der Selbsthilfe als klare Verpflichtung für die Kassen gesetzlich verankert hat. Selbsthilfe hat einen hohen Stellenwert für die Prävention; sie leistet einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von kranken und behinderten Menschen, zur Aktivierung der Eigenhilfe und füllt vielfach Versorgungslücken, wo professionelle Hilfe versagt oder ihre Grenzen hat. Erfahrungsaustausch, gegenseitige Unterstützung und umfassende Information stärken Betroffene und verhelfen ihnen vielfach zur besseren individuellen Krankheitsbewältigung. Immer mehr vor allem chronisch kranke und behinderte Menschen wehren sich dagegen, als Objekt einer professionellen Versorgung im Gesundheitswesen betrachtet und behandelt zu werden. Diesen Menschen gibt die Organisation in den unzähligen kleinen und großen Gruppen der Selbsthilfebewegung stärkere Möglichkeiten, auf die bestehenden Strukturen im Gesundheitswesen einzuwirken. Dies ist auch im demokratischen und emanzipatorischen Sinne ein wichtiger und unverzichtbarer Beitrag. Die Selbsthilfe gibt Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, ihre Kompetenzen einzubringen. Selbsthilfeinitiativen und -organisationen zeigen auch Lücken und Defizite in der bestehenden medizinischen Versorgung auf. Wichtig ist mir auch: In der gesundheitlichen Selbsthilfe sind in hohem Maße Frauen engagiert. Wir GRÜNEN hier in Nordrhein-Westfalen haben aufgrund dieser umfangreichen Bedeutung der gesundheitlichen Selbsthilfe bei den vier großen Gesetzgebungsverfahren im Bereich Gesundheit in dieser Legislaturperiode darauf gedrungen, ihre Beteiligung an den jeweiligen Strukturen zu verankern: Im Landespflegegesetz haben wir die Beteiligung der örtlichen Selbsthilfegruppen Pflegebedürftiger, Behinderter und chronisch Kranker an der kommunalen Bedarfsplanung und den Pflegekonferenzen verankert. Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst verpflichtet die Kommunen, Selbsthilfeinitiativen an den kommunalen Gesundheitskonferenzen zu beteiligen. Auch in das Krankenhausgesetz haben wir die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit gesundheitlicher Selbsthilfe und zur Einrichtung von Patientenbeschwerdestellen aufgenommen. In dem im letzten Jahr verabschiedeten PsychKG haben wir diese Bestimmungen und Patientinnen- und Patientenrechte für den Bereich der Psychiatrie bekräftigt und konkretisiert. Die Selbsthilfegruppen haben diese Mitwirkungsmöglichkeiten begrüßt. Auch wenn die jeweiligen örtlichen Erfahrungen unterschiedlich sind - für viele Kommunen und Kreise wurde ja mit den Pflege- und den Gesundheitskonferenzen ein ganz neuer Prozess angestoßen -, lässt sich aber eines generell sagen: Die Beteiligung der Selbsthilfegruppen an diesen Strukturen, an den Planungs- und Gestaltungsprozessen setzt auch ihre stärkere Professionalisierung, Qualifizierung und Vernetzung voraus. Dabei braucht die Selbsthilfe dringend stärkere Unterstützung. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass künftig mit dem neuen Gesundheitsreformgesetz Selbsthilfeeinrichtungen und -organisationen und Kontaktstellen von den Krankenkassen verbindlich finanziell gefördert und unterstützt werden. Schon bei der Vorlage des Referentenentwurfs hat das Bundesgesundheitsministeriums betont, dass im Vordergrund der Nutzen für die Versicherten stehen soll und nicht der Wettbewerb der Krankenkassen. Im Gesetzgebungsverfahren wurden die Rechtsgrundlagen der Förderung der Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie der Selbsthilfekontaktstellen über die Kassen noch konkreter und verlässlicher gestaltet. Der für die Förderung der Selbsthilfe vorgesehene Betrag von 1 DM pro Versichertem und Jahr - immerhin 72 Millionen DM insgesamt - wird jährlich dynamisiert, sodass wir auch mittel- und langfristig von einer angemessenen und gesicherten Höhe ausgehen können. Das Gesundheitsreformgesetz stellt auch sicher, dass die Mittelverteilung nicht nach Gutdünken der Kasse auf einige besonders werbewirksame Projekte konzentriert werden kann, und gewährleistet Transparenz und eine gerechte Verteilung der Fördermittel durch gemeinsame, einheitliche Grundsätze der Kassen, an deren Erarbeitung die Vertreter und Vertreterinnen der Selbsthilfe zu beteiligen sind. Bisher waren gerade die Selbsthilfekontaktstellen und -organisationen im Wesentlichen auf öffentliche Mittel angewiesen; Frau Ley hat schon darauf hingewiesen. Mit dem Landeshaushalt fördern wir in NRW 17 KISS-Stellen, die koordinierende Geschäftsstelle der Selbsthilfekontaktstellen, KOSKON, die Geschäftsstelle der LAG Selbsthilfe Behinderter, das Netzwerk für Mädchen und Frauen mit Behinderungen und wollen dieses Jahr erstmalig im Rheinland und in Westfalen je ein Frauengesundheitszentrum unterstützen. Wir wollen diese Förderung nicht zurückschrauben. Auch der Bundesgesetzgeber geht in der Begründung des Gesetzes davon aus, dass der Ausbau der Förderung durch die Krankenkassen nicht zu einem Rückzug anderer Kostenträger führen soll. Die vom Land geleistete Förderung der Infrastruktur der Selbsthilfe versetzt die Landesregierung in die Lage, nicht nur als Moderatorin, sondern auch als wichtige Kostenträgerin mit am Tisch zu sitzen, wenn es darum geht, die Fördergrundsätze zu erarbeiten. Unsere Erwartung an das Ministerium ist, dass es diese Rolle optimal nutzt, damit die in § 20 Abs. 3 des Gesundheitsreformgesetzes 2000 vorgesehenen Mittel wirklich der Stärkung der Selbsthilfestrukturen zugute kommen, damit die Selbsthilfe befähigt wird, als Interessenvertretung der Betroffenen und als gleichberechtigte Partnerin im Gesundheitswesen mitzuwirken. (Beifall bei GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Dr. Katrin Grüber: Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Fischer das Wort. Birgit Fischer, Ministerin für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir reden hier im Hohen Haus. Darum können die Nebelkerzen, die Herr Kollege Henke sich gerade bemüht hat zu werfen, Gott sei Dank nicht so ganz landen. Herr Henke, Sie haben versucht, davon abzulenken, dass die positiven Auswirkungen für die Selbsthilfegruppen mit Sicherheit nicht erreicht worden wären, wenn die CDU das Sagen gehabt hätte. (Beifall bei der SPD) Sie haben dabei auch verschwiegen, dass die CDU in der gesamten Diskussion um die Gesundheitsreform 2000 ihre Handlungsunfähigkeit nachdrücklich bewiesen hat und dass wir mit einem Nichts dastünden, wenn wir von der Mitwirkung der CDU abhängig gewesen wären. Nichtsdestotrotz hoffe ich, dass es zukünftig auch eine Mitwirkung der CDU bei diesen Fragen gibt. In der Vergangenheit ist Ihnen das leider nicht gelungen. Sie können aber nicht darüber hinwegreden, dass zu den Verbesserungen des Gesundheitsreformgesetzes 2000 eindeutig auch die der gesundheitlichen Selbsthilfe gehört. Im Grunde war die Verbesserung der Bedingungen für die Selbsthilfegruppen ein einvernehmlicher Wunsch. Das hat vor allem mit den überzeugenden Wirkungen der gesundheitlichen Selbsthilfe zu tun, und zwar sowohl für die betroffenen Menschen als auch für die Strukturen im Gesundheitswesen. Selbsthilfegruppen verbessern die persönlichen Lebensumstände ihrer Mitglieder. Wer chronisch krank oder behindert ist, zieht aus der Begegnung mit Gleichbetroffenen Kraft und erhält praktische Ratschläge für den Alltag. Der Zugewinn an Lebensqualität - auch mit einer Krankheit - ist hier entscheidend. Zugleich bringen Selbsthilfegruppen die gesundheitliche Forschung voran und weisen auf eventuell bestehende Schwächen im Versorgungssystem hin. Sie machen vielfältige Verbesserungsvorschläge, wie z. B. die Deutsche Rheumaliga zur Entwicklung von Konzepten der Patientenschulung. Schließlich tragen die Selbsthilfegruppen insgesamt dazu bei, die von Land und Landesgesundheitskonferenz einvernehmlich angestrebte Stärkung der Bürger- und Patientenorientierung voranzubringen. Die Selbsthilfegruppen liefern die von Patientinnen und Patienten benötigten kompetenten Informationen in Fragen von Gesundheit und Krankheit. Sie stärken die Patientenrechte, indem sie Transparenz in die gesundheitliche Versorgung bringen und somit Beteiligung und Partizipation ermöglichen. Das alles bedeutet: Die Selbsthilfe macht das Gesundheitswesen humaner, effektiver und effizienter. Sie erbringt Leistungen besonderer Qualität, die nicht zu ersetzen sind und die medizinische Versorgung ergänzen. Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieser Leistungen ist es bedauerlich, dass man so lange gebraucht hat, die Verpflichtung zur verstärkten Selbsthilfeförderung in die Sozialgesetzgebung aufzunehmen. Nordrhein-Westfalen hat dies seit vielen Jahren gefordert. Überdies hat das Land auf freiwilliger Basis in erheblichem Umfang in deren Förderung investiert. Die Krankenkassen haben von der seit 1992 bestehenden Möglichkeit, Selbsthilfegruppen und Kontaktstellen finanziell und sachlich zu unterstützen, leider nur sehr unzureichend Gebrauch gemacht. Um dies zu ändern, hat Nordrhein-Westfalen nach zahlreichen Gesprächen mit den Kassen in den vergangenen Jahren deren stärkere gesetzliche Verpflichtung für dringend erforderlich gehalten. Erst seit dem 1. Januar 2000 - eben mit dem Gesundheitsreformgesetz - verfügen wir über wirksame gesetzliche Rahmenbedingungen. Sie bedeuten für die Selbsthilfeförderung einen qualitativen Sprung nach vorn. - Auch die Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung wurden wieder in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen. Wenn wir trotz der Versäumnisse der alten Bundesregierung eine lebendige gesundheitliche Selbsthilfe haben, so ist das vor allem der freiwilligen Initiative des Landes sowie einzelner Kommunen zu verdanken. In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit über 12.000 Selbsthilfegruppen. Von diesen können je nach Definition circa 8.000 bis 9.000 der gesundheitlichen Selbsthilfe zugerechnet werden. Das Land unterstützt diese Gruppen auf verschiedene Weise. So werden die Koordination für Selbsthilfekontaktstellen in Nordrhein-Westfalen, KOSKON, und die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter gefördert. Beide Institutionen unterstützen auf Landesebene die Verbreitung des Selbsthilfegedankens und sind sozial- und gesundheitspolitisch tätig. Auf örtlicher Ebene werden 17 Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen, die so genannten KISS, unterstützt. In den Bereichen Sucht, Aids und Krebs erfolgt eine indikationsspezifische Förderung. Verschiedene Landesorganisationen der Selbsthilfe erhalten außerdem Einzelförderung, meist um die Arbeit der Geschäftsstellen zu stärken. Darüber hinaus fördert das Land zahlreiche Einzelmaßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Qualifizierung. Ein wichtiges Beispiel sind die regelmäßig stattfindenden landesweiten Selbsthilfetage, die den Selbsthilfegedanken weitergetragen haben. Aktuell fördert das Land mit 390.000 DM eine Vernetzung der Selbsthilfestellen qua Internet, um ein Informationssystem für die Selbsthilfegruppen aufzubauen. Das finanzielle Engagement des Landes für die Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe beträgt jährlich ca. 5,6 Millionen DM. Herr Henke, wenn Sie eben versucht haben, hier einige Verwirrung mit Ihren Zahlen und Daten zum Haushalt hineinzubringen, muss ich Ihnen deutlich sagen, dass die Mittel nicht gekürzt worden sind. Es hat eine Umschichtung innerhalb des Haushaltes gegeben; die Summe ist gleichgeblieben. Und wenn Sie für die Selbsthilfegruppen die Titelgruppe 81 nennen, bitte ich Ihren Blick zu erweitern auf weitere Titelgruppen, in denen ebenfalls Ansätze für die Selbsthilfegruppen verankert sind. Das heißt, es hat keinerlei Kürzungen gegeben, sondern nach wie vor und so auch in diesem Jahr fördert das Land die Selbsthilfegruppen mit ca. 5,6 Mil-lionen DM. Auch in landesgesetzlichen Regelungen haben wir mittlerweile die Selbsthilfe verankert. Das Krankenhausgesetz verpflichtet den Krankenhausträger, bei Patientenbeschwerden mit Einrichtungen des Patientenschutzes und der Selbsthilfe zusammenzuarbeiten. Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes verpflichtet die untere Gesundheitsbehörde, Selbsthilfegruppen zu unterstützen. Außerdem können Kontaktstellen für Selbsthilfegruppen eingerichtet werden. Sowohl an der Landesgesundheitskonferenz als auch an den kommunalen Gesundheitskonferenzen soll die gesundheitliche Selbsthilfe beteiligt werden. Meine Damen und Herren! Gerade weil die Selbsthilfe einen so hohen Stellenwert besitzt, begrüßt die Landesregierung, dass der neugefasste § 20 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches V nunmehr die Förderung der Selbsthilfe als Sollvorschrift zu einer gesetzlichen Aufgabe der Krankenkassen macht. Für die gesetzliche Krankenversicherung ist das eine große Chance. Damit ist die lange als unklar bezeichnete Gesetzeslage Gott sei Dank eindeutig. Neben den Ländern und Kommunen sind nunmehr mit den Krankenkassen weitere wichtige und starke Partner im Boot. Dies erhöht die Chance, die Gemeinschaftsaufgabe "Selbsthilfeförderung" in Zukunft zu bewältigen. Das Land Nordrhein-Westfalen wird auch in Zukunft Motor dieser Entwicklung sein. - Herzlichen Dank! (Beifall bei SPD und GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. Katrin Grüber: Für die CDU hat Kollege Gregull das Wort. Georg Gregull (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, wenn Sie dem Kollegen Henke vorhalten, er hätte hier Verwirrung stiften wollen, so muss ich den Vorwurf zurückweisen. Denn wenn Sie von "Umschichtung" innerhalb des Titels sprechen, bedeutet das, etwas draufzutun, was Sie anderswo weggenommen haben. Haargenau das hat Herr Henke dargestellt, und das ist der Sachverhalt. - Das wollte ich vorwegschicken. (Beifall bei der CDU) In der Sache selber, was die Einschätzung der Selbsthilfe durch die CDU-Fraktion angeht, möchte ich mich kurz fassen und nenne dafür zunächst nur vier Punkte:
Die CDU-Fraktion steht hinter der Aussage des Professors Dr. Siegrist, der das in drei Punkten formuliert hat: Erstens. Es ist zu erwarten, dass Selbsthilfegruppen die Krankheitsbewältigung auf der körperlichen, psychischen und sozialen Ebene erleichtern. Zweitens. Es ist zu erwarten, dass Selbsthilfegruppen die Zusammenarbeit mit Ärzten verbessern helfen und damit die Qualität der Betreuung insgesamt steigern. Drittens. Es ist zu erwarten, dass Selbsthilfegruppen die subjektive Gesundheit stärken. Es ist unter bestimmten Bedingungen sogar möglich, dass Sie den objektiven Krankheitsverlauf günstig beeinflussen. Meine Damen und Herren, das ist die Position der CDU zu diesem Thema. (Zuruf der Marianne Hürten [GRÜNE]) Aber die Bundesregierung und die von SPD und GRÜNEN getragene Mehrheit haben bei der Finanzierung dieses Projektes das alte Strickmuster angewandt, nämlich den Griff in andere Taschen. (Bodo Champignon [SPD]: Sehr originell!) Aus dem bisher bereits bestehenden Ermessen der Krankenkassen bei der Förderung, das von diesen zugegebenermaßen unterschiedlich gehandhabt wurde, haben Sie eine weiter gehende Sollverpflichtung gemacht. Hinsichtlich der Förderhöhe soll ein Ausgabevolumen von einer D-Mark pro Versichertem und Jahr vorgesehen werden. Sie verpflichten die Krankenkassen also dazu, einen bestimmten festgesetzten Teil ihrer Ausgaben für die Förderung der Selbsthilfe zu verwenden, ohne gleichzeitig für diese und weitere zusätzliche Belastungen der Krankenkassen die Deckung herbeizuführen. Meine Damen und Herren, das halte ich nicht für seriös. Von daher komme ich jetzt zu dem nächsten Punkt, den ich ansprechen möchte. Ich betrachte das Thema dieser Aktuellen Stunde als ein Ablenkungsmanöver von der verfehlten Gesundheitspolitik der Landesregierung. Ich will Ihnen hier vorhalten, wie es denn ist mit den Ausgaben, den Leistungen für die Bürger in diesem Lande im Vergleich zu anderen Ländern. In Thüringen werden z. B. an Investitionen 168,61 DM je Einwohner ausgegeben, in Sachsen 127,58 DM. (Bodo Champignon [SPD]: Da müssen Sie Ich greife dann einmal Bayern mit 102,87 DM auf. Und in Nordrhein-Westfalen werden ganze 52,66 DM ausgegeben! Meine Damen und Herren, Sie befinden sich damit am Ende der Tabelle. Sie tragen in dem Bereich die rote Laterne. (Beifall bei der CDU - Albert Leifert [CDU]: Ich will noch auf etwas anderes hinweisen, das im Zusammenhang mit dem so genannten Reformgesetz steht. Zurzeit wird es zwar nicht aktuell diskutiert, aber ich glaube, dass es noch nicht aus der Welt ist. Das ist nämlich die monistische Finanzierung. (Ministerin Birgit Fischer: - Die ist zurzeit nicht mehr aktuell, aber man hört ja Stimmen aus Ihrem Hause bzw. aus diesem Hause, dass es sehr wohl noch in der Diskussion sein soll. (Ministerin Birgit Fischer: Nur will ich Ihnen sagen: In diesem Bereich der Investitionen für die Krankenhäuser in unserem Lande haben wir einen Antragsstau von über drei Milliarden DM. Sie wollen ihn jedes Mal wieder relativieren, aber Tatsache ist, (Bodo Champignon [SPD]: Das ist eine Aktuelle Stunde
hier! dass Sie in diesem Bereich überhaupt keine aktive Politik betreiben. Das geht für meine Begriffe zulasten der Bürger in diesem Land. (Bodo Champignon (SPD): - Lieber Kollege Champignon, ich kann Ihnen nur sagen: Das ist die Realität in Nordrhein-Westfalen! Es wird darauf ankommen, (Bodo Champignon [SPD]: Sie sollten sich einmal die Bürger auf die tatsächlichen Leistungen bzw. Nichtleistungen dieser Regierung eindringlich hinzuweisen. - Danke schön! (Beifall bei der CDU - Bodo Champignon [SPD]:
Thema verfehlt! Vizepräsidentin Dr. Katrin Grüber: Für die SPD-Fraktion hat Kollege Vöge das Wort. Horst Vöge (SPD): Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bisherigen Redebeiträge der verehrten Kollegen der CDU zeigen mir, dass Sie zur Selbsthilfe nichts zu sagen haben. Ich glaube sogar, Sie haben gar kein Empfinden dafür, was Selbsthilfe bedeutet. Ich habe den Kollegen Henke hier eher als Kriegsveteranen an der gesundheitspolitischen Front erlebt, (Bodo Champignon [SPD]: Aber auf Krücken!) als dass er zur Selbsthilfe konkrete Aussagen machen würde. (Beifall bei der SPD) Ich bemerke, dass Sie hier etwas vom ersten Quartal, von Ärzten und chronisch Kranken berichten. Ich wäre Ihnen einmal dankbar dafür, wenn Sie nicht nur so nebulös sprechen würden, sondern uns ganz konkret die Namen dieser Ärzte angeben. Sie können das doch! Sie sind doch Vertreter eines Lobbyverbandes, und von daher glaube ich, dass Sie so etwas sehr gut leisten können. Geben Sie uns doch einmal die Namen dieser Ärzte! Ich habe auch den Eindruck, dass die Kollegen der CDU hier ein verzerrtes Bild der Realität der Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen wiedergeben. Ich selber war noch vor zwei Wochen im Wittener Kreis. Ein Teil der organisierten Lebenshilfe ist dort angesiedelt. Ich habe in den letzten Wochen sehr viel mit Selbsthilfegruppen gesprochen. Wir haben im letzten Jahr im Juni eine Konferenz mit Selbsthilfegruppen durchgeführt, und dabei kam ausdrücklich immer wieder zum Tragen, dass die Selbsthilfegruppen froh darüber sind, dass sie vom Land Nordrhein-Westfalen diese gute und ausgezeichnete Unterstützung erfahren. Das habe ich noch vor zwei Wochen gehört. Ich bin dankbar, dass wir hier diese Unterstützung haben. Ich möchte zwei Punkte ansprechen. Das ist zum einen der § 20 des Gesundheitsreformgesetzes und dabei insbesondere die Ausgestaltung des Paragraphen. Hier werden 71,5 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Kollege Gregull, ich weiß überhaupt nicht, was Sie zu beklagen haben. Ich empfinde es als einen ausgezeichneten und mutigen Schritt hin zur Selbsthilfe, dass dieser Paragraph für die Selbsthilfegruppen so gefasst wurde - ausgezeichnet! (Beifall bei der SPD) Die CDU hat es in den letzten Jahren nicht geschafft, solche Dinge gegenüber der Selbsthilfe und mit der Selbsthilfe zu regeln. Nein, hier bereitet mir vielmehr Sorge, wie die Kassen mit diesem Paragraphen umgehen. Die gemeinsame und gleiche Förderung ist dort nämlich nicht ausdrücklich enthalten. Wir müssen durchaus darauf aufpassen, was von den Kassen gefördert wird. Wie sehen die Formen der Förderung aus? Wird nur pauschal oder projektbezogen gefördert? Wird eventuell auf beide Arten gefördert? Welche unterschiedlichen Fördermodalitäten gibt es? Gibt es eventuell sogar Fördermodalitäten, die im Land sehr unterschiedlich sind - beispielsweise auf den jeweiligen Aufgabenbereich der Kassen hin orientiert? Wir müssen sehr darauf achten, dass sich die Förderung von Selbsthilfegruppen nicht zur Spielwiese oder Marketingveranstaltung der Kassen entwickelt. Das ist ungeheuer wichtig. Tatsächlich müssen Struktur und Projekte der Selbsthilfegruppen mit den Selbsthilfegruppen gemeinsam fortentwickelt werden. (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Hans-Ulrich Klose) Ich bin auch froh über die Aussage der Ministerin, dass unabhängig von der Förderung durch das Gesundheitsreformgesetz die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen hin zu den Selbsthilfegruppen in gleicher Form weiter laufen wird. Das ist eine gute und richtige Aussage. Das hilft auch den Selbsthilfegruppen. (Beifall bei der SPD) Was ich von den Kommunen fordere, ist, dass sich diese in einen Dialog begeben und nicht von den Selbsthilfegruppen entfernen. Sie müssen das, was sie bisher gefördert haben, weiterhin in den Prozess einspeisen, weil sehr viele Selbsthilfegruppen auch von ihrer kommunalen Orientierung, von ihrer Nähe zur Kommune, zur Basis leben. Dort haben sie schließlich ihre Verankerung. Von daher brauchen sie die Hilfe und Unterstützung durch die Kommunen. Ich fordere die Kommunen ausdrücklich auf, hier weiterhin unterstützend tätig zu werden. Ich glaube, dass eine Unterstützung vor Ort eine sehr gute Sache ist. Ich möchte noch kurz den § 65 ansprechen. Hier geht es um die Förderung von Einrichtungen zur unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung. Diese Grundsätze werden zurzeit noch in den Kassen entwickelt und sind noch nicht so weit wie diejenigen, die bisher schon zu den Selbsthilfegruppen entwickelt wurden. Aber auch hier sollte das Land durchaus koordinierend tätig werden. Wir müssen in den unterschiedlichsten Teilen des Landes Modelleinrichtungen bekommen, in denen Patienten- und Verbraucherberatung installiert wird. Wir haben etwas ähnliches bereits im Bereich des Krankenhausgesetzes angedacht; es wurde allerdings zurückgezogen, weil wir wussten, dass es sich auf Bundesebene in der Diskussion befand. Ich lege großen Wert darauf, dass wir hier ein recht breites Netzwerk von Modellen finden, mit dem wir die unterschiedlichsten Modelle erproben. Ich bin neugierig und hoffe sehr, dass das sehr bald in Angriff genommen wird. Von daher möchte ich abschließend sagen: Das Land Nordrhein-Westfalen ist führend in der Selbsthilfeförderung, insbesondere in der gesundheitlichen Selbsthilfeförderung. Wir seitens der Koalitionsfraktionen werden alles tun, damit es dabei bleibt. (Beifall bei SPD und GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hans-Ulrich Klose: Ich erteile Frau Kollegin Hürten für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Marianne Hürten (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Fischer hat bereits darauf hingewiesen, dass § 20 des Gesundheitsreformgesetzes 2000 neben der Förderung der Selbsthilfe die Gesundheitsförderung und Prävention regelt. Auch im Zusammenhang mit diesen Leistungsfeldern wird von den Kassen erwartet, dass sie sich öffnen, dass sie sich nicht nur als Kostenträger sehen und auftreten, sondern in Kooperation mit anderen wichtige Aufgabenfelder gestalten. Leistungen der Prävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und vor allem einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheiten von Gesundheitschancen leisten. Nachdem durch das Beitragsentlastungsgesetz der alten Bundesregierung Anfang 1997 unverantwortlicherweise neben der Selbsthilfeförderung auch die Gesundheitsförderung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wurde, können die Krankenkassen durch die Gesundheitsreform 2000 ihren Versicherten wieder Angebote zur allgemeinen Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung machen und auch wieder in der so wichtigen betrieblichen Gesundheitsförderung aktiv werden. Es ist mir wirklich ein Rätsel, Herr Kollege Gregull, wie Sie hier sagen können, das alles gehöre nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkasse. Es geht schließlich um die Patienten. (Rudolf Henke [CDU]: Das hat - Jawohl! Der Kollege Gregull hat in Frage gestellt, dass die Selbsthilfeförderung eine Aufgabe der Kassen ist, und diesen Passus ganz konkret hier kritisiert. Das Gesundheitssystem darf schließlich nicht nur ein Reparaturbetrieb für bereits entstandene Krankheiten sein. (Rudolf Henke [CDU]: Er hat - Wir können ja im Protokoll nachsehen: Er hat die Verpflichtung der Kasse zur Selbsthilfeförderung infrage gestellt. Die Förderung der Gesundheit und die Vorbeugung vor Krankheiten müssen wieder integraler Bestandteil im Gesundheitssystem werden. Mit jährlich fünf DM pro Versichertem werden jetzt die Präventionsleistungen über die Krankenkassen gefördert. Das sind runde 360 Millionen DM für alle gesetzlichen Krankenkassen, nachdem unter Seehofer diese Leistungen auf Null heruntergefahren wurden. Auch bei der Gesundheitsförderung und Prävention geht der Bundesgesetzgeber von Kooperation aus. Bei der Gestaltung von Präventionsmaßnahmen der Kassen sollen unabhängiger Sachverstand und der öffentliche Gesundheitsdienst bei der Prüfung von Wirksamkeit, Bedarf, Zielorientierung und Qualitätssicherung beteiligt werden. Da bietet sich doch direkt die Gesundheitskonferenz als Gremium an, in dem die Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention qualifiziert unter Beteiligung der Selbsthilfe beraten und auch auf den besonderen Handlungsbedarf, der sich möglicherweise aus örtlichen Gesundheitsberichten ergibt, abgestimmt werden können. Wichtig ist auch hier die Beteiligung derjenigen, um die es geht, über die Selbsthilfeinitiativen. Bislang war das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik hauptsächlich auf die Leistungserbringer, wie niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, und die Kassen als Kostenträger ausgerichtet. Patientinnen und Patienten tauchten zumeist nur als Objekte der medizinischen Fürsorge auf. Bereits mit unseren verschiedenen Landesgesetzen, die hier schon angesprochen wurden, haben wir dieses System durchbrochen und uns bemüht, Patientinnen und Patienten und ihre Organisationen als gleichberechtigte Partner an den Tisch zu bringen. Es war und ist uns besonders wichtig, dass sie mehr Rechte und Einflussmöglichkeiten im Gesundheitswesen erhalten. Mit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 ist endlich auch auf der Bundesebene ein wichtiger Einstieg gelungen. Neben der Verankerung der Selbsthilfeförderung wurden auch die Rechte von Patienten und Patientinnen erweitert. 10 Millionen DM werden zur Verfügung gestellt, um unabhängige Beratungs- und Informationsstellen zu unterstützen. Ein Patientenschutzgesetz ist in Vorbereitung. Ein Baustein dieses Gesetz sollen Patientenfürsprecher und -fürsprecherinnen sein, die wir in Nordrhein-Westfalen bereits im Krankenhausgesetz und im PsychKG verankert haben. Auf einer Veranstaltung der grünen Landschaftsverbandsfraktion Rheinland in der vergangenen Woche im Meerheimer Klinikum, wo ich war, wurde deutlich, wie hervorragend gerade diese Stellen in Kooperation mit den Selbsthilfegruppen der Psychiatrieerfahrenen und -angehörigen besetzt und für die Betroffenen nutzbar gemacht werden konnten. Jetzt ist es auch hier wünschenswert, dass die Kassen die Finanzierung sichern und ihren Anteil dazu beitragen. Bei all diesen Maßnahmen zur Stärkung von Patientinnen und Patienten und zur Förderung der Selbsthilfe und der Infrastruktur, von Selbsthilfeorganisationen und Kontaktstellen über unabhängige Patientenfürsprecher an Krankenhäusern hin zu Patientenberatungsstellen und Gesundheitsläden, geht es darum, die Betroffenenseite als gleichberechtigte dritte Kraft im Gesundheitswesen mit an den Tisch zu bringen und zu stärken. Gerade weil der Wettbewerb im Gesundheitswesen an Bedeutung gewonnen hat, ist es unerlässlich, neben den in erster Linie ökonomisch interessierten Leistungs- und Kostenträgern den Betroffenenbelangen als gleichberechtigte Dritte Gehör zu verschaffen. Wir wollen, dass die Betroffenen für sich selber sprechen und dass sich nicht selbsternannte Vertreter der Betroffenen, die in erster Linie ihr eigenes Einkommen im Auge haben, zum Interessenobwalter der Patienten aufspielen. Die Aktuelle Stunde ist auch nicht, wie Kollege Gregull das gesagt hat, ein Ablenkungsmanöver. Ich sehe genau wie der Kollege Vöge hier Handlungsbedarf. Auch ich habe Hinweise, dass sich die Kassen im Bereich der Selbsthilfeförderung wieder auf bestimmte Projekte hin orientieren wollen, die anschließend werbewirksam vermarktet werden, und zwar nach dem Motto: Barmer Ersatzkasse fördert dieses Projekt, AOK fördert ein anderes. Uns geht es darum, die Infrastruktur zu fördern. Wir sehen hier Handlungsbedarf und bitten die Landesregierung, die Ministerin, die Kassen an den Tisch zu bitten, damit wir wirklich zu einer Förderung der Infrastruktur der Selbsthilfegruppen kommen und nicht zu Werbungsträgern. (Beifall bei GRÜNEN und SPD) Vizepräsident Dr. Hans-Ulrich Klose: Ich erteile Frau Ministerin Fischer das Wort. Birgit Fischer, Ministerin für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Gregull, Sie haben etwas vom Thema abgelenkt, um nicht zu sagen, dass Sie über ein anderes Thema geredet haben. (Zuruf von der SPD: Der lag vollkommen daneben!) Ich muss sagen, dass mir dabei der Vergleich mit einer Geschichte über einen Studenten eingefallen ist. Der Student hatte den Auftrag erhalten, ein Referat über einen Elefanten zu halten. Der Student beginnt und sagt: "Der größte Feind des Elefanten ist die Maus." In seinem folgenden Referat redete er nur noch über die Maus. Vergleichbar war das auch hier mit der Selbsthilfe und den anderen Themen, die Sie angesprochen haben. (Georg Gregull [CDU]: Was passt Ihnen nicht?) Ich möchte an ein Thema erinnern, über das in der letzten Zeit sehr viel diskutiert und von dem viel geredet wird, nämlich das Thema "freiwillliges Bürgerengagement". Ich glaube, eine zeitgemäße Form des Bürgerengagements ist in der Tat die gesundheitliche Selbsthilfe. Sie hat ihre Effektivität und Effizienz vielfach unter Beweis gestellt, konnte sich aber wegen der ungünstigen Rahmenbedingungen nicht voll entfalten. Mit der GKV-Reform soll und wird das nun anders werden. Wir haben erstmalig die Chance, für die Selbsthilfe etwas zu bewegen und zu bewirken, weil es rechtliche Regelungen gibt und weil sie nicht mehr allein auf die freiwilligen Hilfen des Landes angewiesen ist, sondern weil es darüber hinaus auch eine Verpflichtung der Kassen gibt. Bei der Ausgestaltung der neuen gesetzlichen Rahmenvorgaben kommt es darauf an, zwischen den Kassen, dem Land und den Kommunen abgestimmte einheitliche Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe zu entwickeln, wie dies auch vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Der Ausbau der Förderung soll weder zu Lasten der infrastrukturellen Förderung gehen, noch sollen sich andere Kostenträger aus ihrer Förderung zurückziehen. Mein Ziel ist daher ein Gesamtförderkonzept, das von Krankenkassen, Kommunen und dem Land gemeinsam getragen wird. Die Schwerpunkte eines solchen Konzeptes sollen in der infrastrukturellen Förderung und in der Unterstützung der kleinen, örtlich arbeitenden Gruppen liegen. Angesichts des notwendigen Abstimmungsprozesses biete ich allen Beteiligten an, diesen Prozess zu moderieren. Ich bin bereits von den Vertreterinnen und Vertretern der Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen angesprochen worden, und von deren Seite ist mir Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft signalisiert worden. Angesichts der skizzierten enormen freiwilligen finanziellen Leistungen des Landes liegt es nun an den anderen Partnern, vor allem den Kassen, hier auch ihren Beitrag und finanziellen Anteil in einem abgestimmten Gesamtkonzept zur Förderung der Selbsthilfe im Land Nordrhein-Westfalen zu leisten. Gegenwärtig werden auf der Bundesebene gemeinsame und einheitliche Grundsätze der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung der Selbsthilfe erarbeitet. Es ist nach meiner Kenntnis vorgesehen, schon am 10. März 2000 die bis dahin erarbeiteten Entwürfe den Gremien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Beschlussfassung vorzulegen. Wer jetzt noch die Aktualität des Themas bezweifelt, den möchte ich noch einmal auf dieses Datum und auf die gegenwärtig laufenden Diskussionen und Verhandlungen verweisen. Sobald dies geschehen ist, dürften die Landesverbände der GKV im Lande Nordrhein-Westfalen auch so weit orientiert sein, um in konkrete Gespräche hier in Nordrhein-Westfalen eintreten zu können. Ohne den Gesprächen vorgreifen zu wollen, möchte ich kurz den Zielhorizont des Landes schlagwortartig darstellen. Die Stärkung der Selbsthilfe-Infrastruktur ist der Dreh- und Angelpunkt eines Landeskonzeptes. Die Stabilisierung und der flächendeckende Ausbau von Kontakt- und Informationsstellen müssen gewährleistet werden. Die Infrastrukturen der Selbsthilfe auf Landes- und Ortsebene müssen vernetzt werden. Die neuen Kommunikations- und Informationstechnologien können dabei nutzbringend eingesetzt werden. Darum haben wir jetzt auch dieses Projekt gestartet, von dem ich vorhin berichtet habe. Die Landesorganisationen der Selbsthilfe müssen weiter gestärkt werden, ohne dass es zu einer aus meiner Sicht nicht wünschenswerten Professionalisierung kommt. Wünschenswert ist ferner, dass die Beteiligung der Selbsthilfe an gesundheitspolitischen Planungs- und Entscheidungsprozessen gestärkt wird. Hier ist zu überlegen, wie dieses Verfahren aussehen kann, wie es weiterentwickelt werden kann. Ich glaube, dass in der jetzt vorliegenden Gesetzgebung eine große Chance für Selbsthilfegruppen liegt - aber auch für die Kassen -, auch in Nordrhein-Westfalen eine Struktur zu finden, die die Wirksamkeit der Selbsthilfegruppen zur Geltung bringen kann, die Arbeitsbedingungen, Rahmenbedingungen, Möglichkeiten schafft, die letztendlich der Versorgung der Patienten und Patientinnen in unserem Land dienen. Ich glaube, dass Gott sei Dank viel an Diskussion, an konkreten Vorschlägen und Vorstellungen, wie diese Entwicklung für Selbsthilfegruppen in Nordrhein-Westfalen weiter aussehen kann, in Bewegung geraten ist. Ich denke, dass wir da auf einem guten Weg sind, und nehme auch den Wunsch der CDU-Fraktion und der Fraktion der GRÜNEN gern auf, die Gespräche zu moderieren und mit den Krankenkassen gemeinsam zu führen. - Herzlichen Dank. (Beifall bei SPD und GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hans-Ulrich Klose: Ich erteile Herrn Kollegen Zylajew für die Fraktion der CDU das Wort. Willi Zylajew (CDU): Ich möchte, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, doch noch einmal für unsere Fraktion unterstreichen, dass es hier nicht darum geht, die Selbsthilfe infrage zu stellen, die Bedeutung der Selbsthilfe zu kurz anzusetzen oder eine Diskussion über die Notwendigkeit der Prävention zu führen. Das ist doch nicht die Frage, und ich denke, dass Sie das wissen. Es geht letztlich doch darum, ob wir einen gesunden Ausbau, eine gesunde Weiterentwicklung der Selbsthilfe wollen und ob sich darin dann auch Kommunen, Land, Krankenversicherungen und natürlich auch die Organisationen wiederfinden, die in diesem Bereich heute schon tätig sind. Sie erwecken jetzt den Eindruck - und das ist, Frau Hürten, nichts anderes als ein extrem plumpes Ablenkungsmanöver -, als würden wir Sensationelles neu schaffen. Sowohl die alte Gesetzgebung als auch die neue gaben ausdrücklich die Chance, die Selbsthilfe durch die Krankenversicherungen zu fördern. Das ist ja auch in weiten Bereichen geschehen; sonst wären heute manche guten Entwicklungen nicht so weit, wie sie es sind. Sie wollen davon ablenken, dass die Gesundheitsreform insgesamt irgendwo in der Sackgasse steckt, dass Sie schon absehen können, dass es auf diesem Weg keine zukunftsorientierte Entwicklung geben wird. (Zuruf der Marianne Hürten [GRÜNE]) Sie, Frau Hürten - und ich denke, das passt Ihnen am allerwenigsten, weil die GRÜNEN hier die SPD ein Stück weit in ein falsches Fahrwasser schleppen -, wollen extreme Reglementierungen, Sie wollen eine drastische Budgetierung und eine übermäßige Bürokratisierung. Für all dies verwenden Sie Mittel, die den Kranken letztendlich irgendwo in der direkten Behandlung verloren gehen. Und dann machen Sie ein Weiteres. Sie sagen - und nur das hat der Kollege Gregull angesprochen -: Wir engagieren uns in besonderer Form bei der Selbsthilfe, stellen dafür Mittel bereit, und diese Mittel entziehen wir dem Gesundheitssystem, entziehen wir der Versorgung von Patienten und Kranken in anderen Bereichen. (Beifall bei der CDU - Zuruf der Marianne Hürten [GRÜNE]) Ohne Gegenfinanzierung, Frau Hürten, nehmen Sie das Geld aus dem Gesundheitssystem heraus, um damit politisch-ideologische Ziele zu verfolgen, die in der Tat - das wissen Sie doch selbst - fragwürdig und unsinnig sind. Dies heute zu diskutieren ist ja schön, aber in der Sache wird es weder den Patienten noch dem Gesundheitssystem helfen. Sie nehmen aus einem kranken System Kraft und Energie heraus, um im Grunde genommen weitere Säulen zu installieren und zu finanzieren, wo Sie sich politisch tummeln können. Ich sage: eigentlich schade. Hätten Sie weitere Landesmittel genommen, Frau Fischer - Kollege Gregull hat das hier deutlich aufgezeigt -, hätten wir dies gern mitgetragen. Aber was hier passiert, ist nichts anderes als ein plumper Etikettenschwindel. - Danke schön. (Beifall bei der CDU - Zuruf der Marianne Hürten [GRÜNE]) Vizepräsident Dr. Hans-Ulrich Klose: Ich erteile Herrn Kollegen Vöge für die Fraktion der SPD das Wort. Horst Vöge (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die CDU versucht es doch immer wieder. Es geht doch nicht darum, dass wir hier etwas sensationell Neues haben, sondern es geht darum, dass wir in dieser Diskussion die Zusammenhänge einer gut geförderten gesundheitlichen Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen darstellen wollen, wo sich eine sehr gute Tradition entwickelt hat, und ihre zusätzliche Absicherung durch § 20 des Gesundheitsreformgesetzes. Das halte ich für eine gute Entwicklung, an der Sie im Übrigen keinen Anteil haben. Sie können darüber sauer sein und darüber klagen, wie schlimm das sei. Aber an dieser Entwicklung, Förderung der Selbsthilfe, haben Sie keinen Anteil, weil Sie - den Eindruck habe ich aus dieser Diskussion - das nicht so gewollt haben. Bisher haben Sie in der Gesundheitsreformdebatte fast gebetsmühlenartig immer wieder die Kritik geäußert. Aber ich habe kaum neue andere zusätzliche Vorschläge zu Veränderungen von Ihnen gehört - weder zur Selbsthilfe heute noch in der Vergangenheit, als wir hier über die Frage Gesundheitsreform gesprochen haben. Ich habe nur Verunsicherung, plakative Verunsicherung von Ihrer Seite gehört - nicht mehr. Was die Verankerung der Selbsthilfe in der Gesundheitsreform angeht, sprechen Sie auch die Gegenfinanzierung an. Ich glaube, dass die Kassen Recht haben, wenn sie sagen: Die Selbsthilfe hilft uns in unserem Aufgabenbereich. Sie entlastet uns gesundheitlich und materiell. Sie hilft uns, dass die Kassenbeiträge niedrig bleiben. - Das ist doch ein guter Zweck, zumal selbst die Kassen sagen, dass es eine gute Gegenfinanzierung ist. (Beifall des Bodo Champignon [SPD]) Von daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, glaube ich, dass Ihr Beitrag hier tatsächlich eine Nebelaktion war und dass Ihr Beitrag - Selbsthilfe ist ein guter Ansatz in der Gesundheitspolitik des Landes, des Bundes und in den Kommunen - von den Selbsthilfegruppen zumindest nicht so gesehen wird, wie Sie es hier darstellen. Ich glaube, die Selbsthilfegruppen werden von Ihrem Beitrag enttäuscht, ja sogar entsetzt sein, weil Sie Selbsthilfegruppen gar nicht im Sinn haben, sondern nur plattmachen und keine strukturellen Verbesserungen in der Gesundheitspolitik haben wollen. Sie wollen nur eine Gesundheitspolitik aus Ihrem CDU-Guss haben, und der spricht manchmal gegen den Patienten und häufig gegen die Selbsthilfe. - Danke. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Dr. Hans-Ulrich Klose: Ich erteile noch einmal Frau Ministerin Fischer das Wort. Bitte schön! Birgit Fischer, Ministerin für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte heute Morgen, bei der es darum ging, deutlich zu machen, welche Chance Selbsthilfegruppen in ihrer jetzigen Entwicklung haben, welche Chance wir haben, Selbsthilfegruppen zu stärken und zu unterstützen, und in welchen Entscheidungsprozessen wir gemeinsam in den Verhandlungen mit den Kassen zurzeit sind, hat deutlich gemacht, dass es zwei Fraktionen in diesem Hause gibt, denen das sehr am Herzen liegt, und dass es eine Fraktion in diesem Hause gibt, nämlich die CDU-Fraktion, die sich so eingelassen hat, dass die Diskussion in der Tat nur eine Ohrfeige für die Selbsthilfegruppen und ihre Arbeit sein kann. (Beifall bei der SPD - Widerspruch bei der CDU) Es ist eine Mißachtung der Leistung der Selbsthilfegruppen, wenn von dem eigentlichen Thema abgelenkt wird, wenn von den freiwilligen Leistungen des Landes abgelenkt wird, die für die Selbsthilfegruppen erbracht worden sind, und wenn so getan wird, als sei dies alles etwas, was mit der Gesundheitsstrukturreform im negativen Sinne zu tun hat. Sie möchten über etwas ganz anderes reden - das verstehe ich ja -, aber bitte nicht unter diesem Tagesordnungspunkt, um dann nicht über Selbsthilfegruppen zu reden. Damit wird man meiner Meinung nach den Selbsthilfegruppen in keiner Weise gerecht, auch unserer Aufgabe nicht, Selbsthilfegruppen zu unterstützen. Wenn Sie die Aktualität der Diskussion, die heute hier stattfindet, und die Notwendigkeit der Diskussion nicht erkennen, obwohl genau just in diesen Wochen die Diskussionen und Verhandlungen mit den Kassen laufen, dann kann ich Sie nicht mehr verstehen. Dann verschlafen Sie die Diskussion, dann verschlafen Sie den Zeitpunkt, ebenso wie es bei dem Gesundheitsstrukturreformgesetz auf Bundesebene war. Dann verschläft man den Zeitpunkt, zu dem man gemeinsam im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zusammenarbeiten und etwas auf den Weg bringen kann. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Dr. Hans-Ulrich Klose: Ich erteile Herrn Kollege Henke für die Fraktion der CDU das Wort. Rudolf Henke (CDU): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Genau so habe ich es mir auch gedacht, dass Sie die Dramaturgie so anlegen. Genau so habe ich es erwartet. Es ist eine fertig vorgestanzte Erklärung, die Sie beide jetzt vorgetragen haben. Ich habe es mir genau so vorgestellt, dass Sie die Debatte so führen wollen: Sie picken sich - wie ein Operateur aus einem Menschen eine Rachenmandel - einen kleinen winzigen Teil aus diesem Gesundheitsreformgesetz heraus, aus 314 Paragraphen picken Sie sich einen Absatz heraus, der sich um die Selbsthilfe dreht. Sie haben doch selber den Bezug zu dem Gesundheitsreformgesetz und seinen vermeintlichen Chancen in den Antrag auf die Aktuelle Stunde reingeschrieben. Sie selber haben doch die Verbindung zu dem Gesundheitsreformgesetz hergestellt und leiten jetzt daraus ab, dass es unzulässig sei, eine Kritik an diesem Gesundheitsreformgesetz zu üben. Das nehmen wir nicht hin; (Beifall bei der CDU) denn die Kritik, die wir üben, ist eine Kritik, die gerade im Interesse der Selbsthilfegruppen liegt. Das ist eine Kritik, die gerade im Interesse der chronisch Kranken liegt. Das ist eine Kritik, die gerade im Interesse der Alten und der Senioren liegt. Das ist eine Kritik, die gerade im Interesse derer liegt, denen Sie die Mittel bei der Frühförderung behinderter Kinder im Landeshaushalt gestrichen haben. (Zurufe von SPD und CDU) Das ist eine ganz typische Herangehensweise an alle politischen Konflikte. Sie sagen: Wir sind die Segensbringer, die segnend durch das Land ziehen. Sie versuchen damit natürlich auch unter Nutzung der staatlichen Macht, die Sie in Nordrhein-Westfalen haben, Infrastrukturen zu erzeugen, wobei Sie dann damit argumentieren, Sie seien diejenigen, die auf der Seite der Bürgerinnen und Bürger stünden, und die CDU habe damit nichts zu tun. So einfach geht das nicht. Das lassen wir nicht mit uns machen. Sehr verehrte Frau Ministerin Fischer, wenn Sie auf die Verhandlungen hinweisen, die die Spitzenverbände der Krankenkassen derzeit führen, dann sollten wir doch wirklich in das Sozialgesetzbuch einmal hereinschauen. Was haben Sie in § 20 denn wirklich hineingeschrieben? Ich zitiere daraus, da haben Sie nämlich hineingeschrieben: "Prävention oder Rehabilitation - Die Spitzenverbände der Krankenkassen beschließen gemeinsam und einheitlich ein Verzeichnis der Krankheitsbilder, bei deren Prävention oder Rehabilitation eine Förderung zulässig ist." Es sind die Spitzenverbände der Krankenkassen, die diesen Beschluss fassen. Das haben Sie im Bundestag so festgelegt. "Sie haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Vertreter der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen zu beteiligen." Das können Spitzenorganisationen sein, die kilometerweit weg sind von der Basis in den Selbsthilfegruppen vor Ort. Dann haben Sie reingeschrieben: "Die Spitzenverbände der Krankenkassen beschließen gemeinsam und einheitlich Grundsätze zu den Inhalten der Förderung der Selbsthilfe." Das heißt, eine Krankenkasse, die von diesen Grundsätzen abweichen möchte, weil sie vielleicht vor Ort eine besondere Erfahrung gesammelt hat, weil sie vielleicht vor Ort eine bestimmte Form der betrieblichen Förderung für besonders sinnvoll hält, muss sich dann an diese zentral festgelegten Grundsätze halten. Das haben Sie in den § 20 - Prävention und Selbsthilfe - so hineingeschrieben. Dann gibt es die Möglichkeit über die Projektförderung hinausgehend: Förderung der gesundheitsbezogenen Arbeit von Selbsthilfegruppen, Organisationen und Kontaktstellen durch Zuschüsse ist möglich. Natürlich ist es wahr - das haben Sie in der Debatte zugestanden -, dass Sie bei den Landesmitteln eine Umschichtung vornehmen, das heißt dass Sie in wichtigen Bereichen der Gesundheitshilfe Streichungen vornehmen, um damit die Mittel vorweisen zu können, bei denen Sie sagen, in diesem Bereich täten Sie mehr. Diese Umschichtung bedeutet, an der einen Stelle etwas abzubauen, um an der anderen etwas zu geben. Das heißt ja nicht, dass es falsch wäre, wenn an der anderen Stelle etwas gegeben wird. Ich habe ja ausdrücklich gesagt, dass wir keinen Fall haben, in dem wir der Förderung widersprechen. Ich habe nur gesagt, entscheidend ist - das wird für die Zukunft der gesundheitlichen Förderung in Nordrhein-Westfalen ohnehin der entscheidende Punkt sein -, dass dieses Land zu einer erfolgreicheren Wirtschaftspolitik gelangt, zu einer erfolgreicheren Gestaltung der wirtschaftlichen Prozesse in Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel, über dadurch gesteigerte Steuereinnahmen die Einnahmenseite des Landes so zu verbessern, dass wir in der Lage sind, denen Hilfe zu gewähren, die der Hilfe bedürfen. Es geht darum zu helfen, wo Hilfe fehlt. Solche Hilfen können Sie heute nur punktuell organisieren, wenn Ihnen das im Vorfeld des Landtagswahlkampfes gut passt. Auf diese Stellen richten Sie dann einen öffentlichen Scheinwerfer, regen sich dann aber darüber auf, wenn wir an die anderen Stellen auch einen Scheinwerfer stellen. (Beifall bei der CDU) Das ist keine Art, miteinander umzugehen. Unser positives Verhältnis zur Selbsthilfe hat der Kollege Gregull deutlich dargelegt. Ich selber habe es ebenfalls dargestellt. Damit da überhaupt kein Zweifel bleibt, will ich schlicht und ergreifend wiederholen, was ich eingangs meiner ersten Bemerkung vorgetragen habe: Für immer mehr chronisch Kranke ist die Teilnahme an gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen ein Weg, um das Leben mit der Krankheit so gut wie möglich bewältigen zu können. Die Selbsthilfebewegung hat sich Themen angenommen, die bisher im Gesundheitswesen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten, insbesondere bezüglich Fragen der Eingliederung und Hilfen im Alltag. In den einzelnen Gruppen finden Patienten Mitbetroffene, die schon Erfahrungen gewonnen haben, die vielschichtigen Lebensprobleme trotz der Krankheit oder Behinderung zu bewältigen. Patienten finden in der Gemeinschaft konkrete psychosoziale Unterstützung und können dadurch neuen Lebensmut schöpfen. Wir sind uns in der Bewertung der Selbsthilfegruppen einig. Nicht einig sind wir uns darin, dass Sie die Selbsthilfegruppen dadurch finanzieren, dass Sie wichtige Hilfe an anderer Stelle abbauen. - Schönen Dank. (Beifall bei der CDU) Vizepräsident Dr. Hans-Ulrich Klose: Ich erteile Herrn Kollegen Vöge für die Fraktion der SPD das Wort. Horst Vöge (SPD): Der Kollege Henke versucht immer wieder, über die Dörfer zu gehen und Landespolitik ungeheuer negativ darzustellen. Begreifen Sie doch endlich einmal und geben Sie es auch zu, dass wir über Jahre hin Gutes geleistet haben. (Beifall bei SPD und GRÜNEN) Wir haben einen Teilbereich der gesundheitlichen Versorgung gut und planmäßig aufgebaut. Das ist doch etwas Gutes. Dass es woanders auch Mängel gibt, das will ich gar nicht bestreiten. Sie versuchen aber eine Kritik aufzubauen, indem Sie an einem falschen Objekt scheinbare Mängel im Gesundheitswesen darstellen. Das ist falsch. Ich halte es immer noch für gut, auch wenn Sie nachher etwas anderes formulieren, dass eine Mark pro Versicherungsteilnehmer von den Kassen an Selbsthilfegruppen übergeben wird. Ich halte es auch nicht für negativ, dass Kassen gemeinsame Grundsätze entwickeln, wie diese Förderung auszusehen hat. Es wäre auch nicht hilfreich, wenn jede einzelne Kasse für sich eine gesundheitspolitische Spielwiese entwickelt, indem Selbsthilfefragen als Marketingfragen behandelt werden. Ich halte es für wichtig, dass wir einen Konsens bekommen, also eine Abstimmung aller Kassen darüber, welche Bereiche gefördert werden. Ich glaube, dass eine solche Abstimmung wünschenswert ist. Sie haben am Schluss dargestellt, Sie seien selber für eine positive Darstellung der Selbsthilfe und bemühten sich darum. Wissen Sie, zwei Drittel dessen, was Sie hier schildern, sieht ganz anders aus. Deshalb klingt es etwas nachgeschoben, wenn Sie im Nachgang sagen, Sie seien für Selbsthilfegruppen. Sie versuchen immer wieder, das Gesundheitsreformgesetz in diesem Zusammenhang anzubringen. Sie haben aber keine anderen Angebote im Rahmen der gesundheitspolitischen Diskussion hier im Landtag vorgetragen. Das Angebot, miteinander zu sprechen, wird von Ihnen doch konterkariert, wenn Sie zwar auf Bundesebene Gespräche ankündigen, dann aber kneifen wie jetzt bei der Rentendiskussion, wo es wichtig wäre, gemeinsam an dieses Thema heranzugehen. Sie haben dazu aber kurzfristig einen Termin abgesagt. Das ist doch ein Zeichen dafür, dass Sie das in Wirklichkeit gar nicht wollen. Sie wollen weder in der Gesundheitspolitik noch in der Rentenpolitik einen gemeinsamen Weg gehen. Sie brauchen ein Kampffeld für die Landespolitik. (Beifall bei der SPD) Weder die Gesundheitspolitik noch die Rentenpolitik sind dafür ein gutes Objekt. Sie versuchen wieder mit alten Pappkameraden aus dem Kommunalwahlkampf ein neues Thema aufzubauen. Sie werden daran scheitern. (Beifall bei SPD und GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hans-Ulrich Klose: Wortmeldungen gibt es nicht mehr. Ich schließe hiermit die Aktuelle Stunde. |
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